
Gelber Mais
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Über dieses Gelber Mais
Beschreibung
Maiskorn (Mais) - Gelber Mais
Maisspezifikationen
Feuchtigkeit 13,5% max.
Andersfarbiger Mais: max. 5% im gelben / 2% im weißen
Defekter Mais 6% max.
Gebrochene Körner 5,5% max.
Kranke Körner 0,5% max.
Andere Körner 2% max.
Fremdstoffe 0,5% max.
Unrat, Staub, Erde, tote Insekten 0,1% max.
Vorhandensein von Daturasamen und anderen giftigen Samen oder Spuren von Tropanalkaloiden: Keine
Unkraut, Pilz-/Schimmel- oder Hefewachstum (Sichtprüfung): Keine
Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen (GVO): Keine
Radioaktive Rückstände/Elemente: Keine
Gesamt-Aflatoxin 4 Mikrogramm/kg max.
Zearalenon 350 Mikrogramm/kg max.
Fumonisin B1,B2 4000 Mikrogramm/kg max.
Deoxynivalenol (Vomitoxin) 1750 Mikrogramm/kg max.
Verpackung
Nettogewicht 50kg pro Sack.
Alle Säcke müssen sauber, trocken, unbeschädigt und fest vernäht sein.
Recycelte Säcke nicht erlaubt; recycelte Kunststoffe zur Herstellung der Säcke nicht erlaubt.
Verschluss mit Doppelnaht an beiden Enden der Säcke.
Zusätzlich 2% leere Ersatzsäcke (nur Außensack bei Mehrfachverpackung), mit gleicher Kennzeichnung.
Test gemäß EN276 für PP-Säcke oder EN 766 für Jutesäcke: Säcke müssen einen Sturz aus 1,2 m Höhe auf den Boden und zwei Stürze auf jede Seite aus 1,6 m Höhe ohne Schaden überstehen.
Palettenbeladung
Schrumpfverpackte Palette, ohne die Oberseite der Palette abzudecken, damit sie atmen kann. Kann auch mit Gurten gesichert werden, die regelmäßig nachgespannt werden müssen, da das Mehl beim Transport zusammensackt.
Schrumpffolie muss bei der Lagerung entfernt werden.
Begasung
Waren müssen maximal 30 Tage vor dem Abreisedatum begast worden sein.
Begasungsprodukte müssen von lizenzierten Herstellern stammen und der Lieferant/Händler muss ein vollständiges Analysezertifikat für die zu liefernde Charge vorlegen können.
Kennzeichnung
Jeder Sack ist mit ungiftiger Tinte zu kennzeichnen, die nach mindestens 10 Handhabungen lesbar bleibt.
Produktname muss „Mais (corn)“, oder „Mais (corn)mehl“, oder „Mais (corn)grieß“ sein
Nettogewicht in kg.
Mahlungsdatum für gemahlene Produkte.
Mindesthaltbarkeitsdatum, deklariert als „mindestens haltbar bis“, für gemahlene Produkte.
Erntejahr für Körner.
Mindesterforderliche Dokumentation zur Qualitätssicherung vom Lieferanten
Von einer offiziellen Stelle auszustellen:
- Inspektionszertifikat
- Ursprungszeugnis, einschließlich Erntejahr
- Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnis
- Gewichts- und Qualitätszertifikat
- Nicht-Radioaktivitätszertifikat
- Begasungszertifikat (falls erforderlich)
- Zertifikat, ob GVO im Produkt enthalten sein können
- Zertifikat über das Fehlen von GVO im Korn
Weitere Dokumente sind gemäß Kaufvertrag bereitzustellen.
Preise sind FOB
Preise verstehen sich ohne Transport, Steuern, Verladung, Verpackung usw.
Produktdetails
- Kategorie
- Mais
- Herkunftsland
- Indien











